Spanien: Regierung sieht keine Diskriminierung evangelischer Ruhestandspastoren
25.10.2012 - 16:09:00
Am 17. Oktober 2012 ist dem spanischen Kongress ein Brief der Regierung zugegangen, der die Hoffnungen auf eine baldige finanzielle Absicherung der pensionierten evangelischen Pastoren zunichtemacht.
Den evangelischen Pastoren war in der Zeit der Franco-Diktatur nicht erlaubt gewesen, in die Sozialversicherung einzuzahlen. Faktisch kam das einem Berufsverbot gleich und bedeutete eine Bevorzugung der katholischen Kirche. Am 3. April 2012 hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gesehen. In ihrer Antwort auf die Anfrage des linken Abgeordneten Gaspar Llamazares stellt die spanische Regierung fest, dass die Sachlage es nicht erlaube, von einer Diskriminierung zu sprechen.
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Pastor Francisco Manzanas, |
In den kommenden Tagen wird Mariano Blázquez, Vorsitzender
des Verbands evangelischer Organisationen FEDERDE (Federación de Entidades
Religiosas Evangélicas de España), sich mit dem Abgeordneten Gaspar Llamazares
treffen und weitere Schritte bedenken.
Für die Partnerkirche des GAW, die Evangelische Kirche in
Spanien (Iglesia Evangélica Española
– IEE) bedeutet diese Antwort der Regierung einen erneuten Rückschlag in ihrem
Kampf um die Wiedergutmachung des Unrechts.
Das GAW unterstützt die Bemühungen der IEE. „Wir hoffen und
beten, dass sich diese Situation verbessern wird und diesen Pastoren und ihren
Witwen endlich Gerechtigkeit widerfahren wird“, sagte der Generalsekretär des
GAW, Enno Haaks.
Aus Solidarität mit den pensionierten Pastoren leistet die
IEE seit Jahren selbst Rentenzahlungen, die allerdings den Haushalt der Kirche
stark belasten.
„Actualidad Evangélica“