Wie können Sie Unterstützung erhalten?

Richtlinien zur Projektförderung

Anträge werden grundsätzlich über die zuständige Kirchenleitung eingereicht. Die Kirchenleitung bzw. die damit beauftragte Stelle wählt im Land selbst aus Anträgen eine bestimmte Anzahl aus, die die der Kirche genannte Rahmensumme insgesamt nicht überschreiten. Die Liste der Partnerkirche des Gustav-Adolf-Werks finden Sie hier.

Außerdem gilt Folgendes:

Das GAW unterstützt Projekte für den Gemeindeaufbau in Form von Starthilfen, Ausbildungs- und baulichen Maßnahmen und Motorisierungshilfen. Das GAW übernimmt keine laufenden Personal- und Folgekosten (Betriebskosten).

Der Antrag muss eine ausführliche Projekt- und Gemeindebeschreibung in Wort und Bild haben, einen klaren Finanzierungsplan (1/3 eigene Mittel, 1/3 Hilfen der eigenen Kirche und/oder anderer Einrichtungen, maximal 1/3 vom GAW) und die notwendige Befürwortung durch die Kirchenleitung. Benutzen Sie für die Grundangaben den beigelegten Fragebogen des GAW.

Benötigte Unterlagen:

  • vollständiger Kostenplan (Teil des Projektantrags)
  • vollständiger Finanzplan (Teil des Projektantrags)
  • Beschreibung der Kirchengemeinde (als Anlage)
  • Beschreibung des Projektes (als Anlage)
  • Fotos vom Projektstandort und aus dem Gemeindeleben (Fotos und Dateien)

Projektmittel dürfen nur die im Projektkatalog ausgewiesenen Projekte verwendet werden. In Ausnahmefällen ist eine Umwidmung mit vorherigen Zustimmung des GAW möglich.

Wir bitten dringend um einen Abschlussbericht für jedes einzelne Projekt in Wort und Bild.